- Die Grillhütte vom Jugendhaus Maria Einsiedel
steht allen Beleggruppen des Hauses zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus kann sie von Vereinen, Verbänden und Institutionen aus dem kirchlichen und nichtkirchlichen Bereich separat angemietet werden. - Aufsichtspflicht und Haftung
Der Beleger (Vertragspartner im Belegungsvertrag) haftet für alle Schäden, die von seiner Beleggruppe verursacht werden, soweit nicht ein einzelner Gast haftbar gemacht werden kann. Er sorgt auch für die notwendige Aufsichtspflicht bei minderjährigen Gästen. - Service des Hauses – Selbstversorgung
Beleggruppen aus dem Haus können die Grillhütte „statt Abendessen im Haus“ zum Grillen nutzen. Zum Preis des Abendessens stellt die Küche Grillkohle, Grillgut, Salate und Getränke zur Verfügung. Komplette Selbstverpflegung in der Grillhütte ist auch möglich. Bei separater Buchung ist die Selbstversorgung mit Grillkohle und Speisen Standard. Getränkeverpflegung vom Haus ist möglich. Bei Getränkeselbstversorgung nehmen wir pauschal 15 Euro Müllkostenbeteiligung. - Rücksicht nehmen
Es ist selbstverständlich, dass die Gäste aufeinander Rücksicht nehmen und die Einrichtungen der Hütte und des Geländes rücksichtsvoll behandeln. - Alkoholkonsum
ist nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Das Mitbringen und der Konsum von sog. „Harten Alkoholika“ (Schnaps, Branntwein, …) ist verboten. - Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Gäste haben sich ab dann so zu verhalten, dass Personen im Haus, die schlafen möchten, nicht mehr gestört werden. Die Musik ist auf Zimmerlautstärke einzustellen. - Grillen nicht Feuern
Die beiden Grillstellen sind zum Grillen da. Es dürfen nur Grillkohle oder Grillbriketts verfeuert werden. Zum Anzünden dürfen nur zugelassene Grillanzünder verwendet werden. Für einen besseren Rauchabzug bitte die Kaminlüfter nutzen. - Mithilfe der Gäste
Die Grillhütte ist besenrein mit gereinigten Tischen und Grillrosten zu übergeben. Anfallender Müll ist in den Mülltonnen des Hauses zu deponieren. Dabei legen wir Wert auf Mülltrennung, besser noch, Müllvermeidung. Reinigungsmaterial finden Sie in der Grillhütte und in der Grillhüttenbox aus der Küche im Haus. - Wenn es mal klemmt in der Hütte
Für die Zeiten, in denen das Büro der Hausleitung und die Küche nicht besetzt sind, steht den Gästen eine Hausnotrufnummer zur Verfügung. Sie gewährleistet, dass bei Notfällen mit der Infrastruktur (Strom, Wasser, Heizung, …) der Hütte jemand zur Hilfe geholt werden kann. Diese Nummer und weitere Notrufnummern entnehmen Sie bitte der ausgehändigten Liste. - Das „Stille Örtchen“
neben der Hütte ist zwar nicht so still aber extra für Grillhüttenbesucher da. Die Nutzung der Toiletten im Haus ist nur den Beleggruppen im Haus vorbehalten. - Befahren des Geländes
Auf dem Gelände darf nur zum Ein- und Ausladen bis zu den Personalparkplätzen geparkt und gefahren werden. Zum Parken stehen den Gästen Parkflächen beim Wallfahrtsgelände zur Verfügung. Bitte die Parkverbotsschilder für die Feuerwehrzufahrt beachten. - Verbindlichkeit
Diese Hüttenordnung ist Bestandteil des Belegungsvertrages.