Gültig ab 01.01.2025
Maria Einsiedel – Bildungshaus und Freizeiteinrichtung
Das Jugendhaus als Vollverpflegerhaus steht Vereinen, Verbänden und Institutionen aus dem kirchlichen und nichtkirchlichen Bereich für Freizeit- und Bildungsaufenthalte zur Verfügung.
1. Verpflegung
Unsere Essenszeiten sind:
- 08:00 – 09:00 Uhr Frühstück
- 12:00 – 13:00 Uhr Mittagessen
- 18:00 – 19:00 Uhr Abendessen
Wir bitten, nach Ende der angegebenen Zeiten den Speisesaal zu verlassen.
Es dürfen keine Speisen aus dem Speisesaal mitgenommen werden!
Eine Selbstversorgung ist nicht möglich. Das Mitbringen von sämtlichen Speisen ist nicht gestattet.
Stehkaffee und Nachmittagskaffee kann nach Absprache mit der Hauswirtschaft gebucht werden.
Der Betrieb eigener Küchengeräte wie z.B. Kaffeemaschine oder Wasserkocher ist untersagt.
2. Getränkeversorgung
Ein Wasserspender steht unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung. Ein Getränkeautomat für Softgetränke sowie eine Kaffeemaschine befinden sich im Haus St. Franziskus.
3. Freizeitbereich/Raumnutzung
Alle Einrichtungen im Freizeitbereich des Hauses und der Außenanlagen stehen allen Beleggruppen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Die Gruppen sprechen sich untereinander ab, sollte es zu zeitgleichen Nutzungswünschen kommen.
Dies gilt auch für unseren Meditationsraum und den Werkraum.
4. Alkoholkonsum
ist nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Das Mitbringen von sog. „Harten Alkoholika“ (Schnaps, Branntwein, …) ist verboten.
5. Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Gäste haben sich ab dann so zu verhalten, dass Personen, die schlafen möchten, nicht mehr gestört werden.
6. Wallfahrtsbereich – Ruhebereich
Der Bereich um die Wallfahrtskapelle ist Ruhebereich. Dort ist Spielen und laute Musik verboten.
Bei Belegungen im Haus „Altes Kloster“ ist darauf zu achten, dass Gottesdienste in Kapelle und Pilgerhalle nicht gestört werden.
7. Anreise und Abreise
Die Anreisezeiten und Zimmerbelegungszeiten sind wie folgt:
Zimmerbelegung ab 14:00 Uhr, Zimmer-Check out bis 9.00 Uhr besenrein
Tagungsräume können bis 14:00 Uhr genutzt werden
Abweichungen sind vorher mit der Hausleitung abzusprechen und die An- und Abreisezeiten im Belegungsvertrag anzugeben.
8. Mithilfe und Verantwortung der Gäste
Das Jugendhaus ist auf die Mithilfe der Gäste angewiesen. Eine Einweisung erfolgt bei der ersten Mahlzeit. Wir bitten darum, die Tagungsräume in einem angemessenen, ordentlichen Zustand wieder zu verlassen. Dies bedeutet unter anderem, die Möbel an ihren ursprünglichen Platz zurück zu stellen, vor dem Verlassen der Räume zu Lüften und beim Verlassen Fenster und Türen zu schließen. Weiterhin soll das benutzte Geschirr aus den Tagungsräumen gesammelt gelagert werden. Die Zimmer müssen besenrein hinterlassen, die hauseigene Bettwäsche abgezogen und im Keller hinterlassen werden.
9. Rauchverbot
In den Zimmern und Tagungsräumen gilt absolutes Rauchverbot! Sollte es doch vorkommen, müssen wir eine Reinigungsgebühr von mindestens 200€ in Rechnung stellen.
Auf dem, Gelände ist das Rauchen erlaubt, sofern die Zigaretten ordnungsgemäß (im Aschenbecher) entsorgt werden. Der Konsum von Cannabis ist ebenfalls untersagt!
10. Wenn ein Alarm kein Notfall ist
Sicherheitstechnische Einrichtungen, insbesondere die Brandmeldeanlagen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Bei vorsätzlichen und fahrlässig ausgelösten Fenster- oder Türalarmen stellen wir dem Beleger 200 Euro Aufwandsentschädigung in Rechnung.
Bei vorsätzlichen und fahrlässig ausgelösten Alarmen der Brandmeldeanlagen trägt der Verursacher die entstehenden Kosten für Personal- und Feuerwehreinsatz.
Manipulationen an sicherheitstechnischen Einrichtungen werden zur Anzeige gebracht.
11. Wenn es mal klemmt im Haus
Für die Zeiten, in denen kein Personal im Haus ist, steht den Gästen eine Hausnotrufnummer zur Verfügung. Sie gewährleistet, dass bei Notfällen mit der Infrastruktur (Strom, Wasser, Heizung, …) des Hauses jemand zur Hilfe geholt werden kann. Diese Nummer und weitere Notrufnummern bekommt die jeweilige Gruppenleitung bei Ankunft ausgehändigt.
12. Befahren des Geländes
Auf dem Gelände darf nur zum Ein- und Ausladen geparkt und gefahren werden. Zum Parken stehen den Gästen Parkflächen beim Wallfahrtsgelände zur Verfügung. Bitte die Parkverbotsschilder für die Feuerwehrzufahrt beachten.
13. Haustiere
Wir wissen, dass Sie Ihr Haustier lieben. Dennoch bitten wir Sie um Verständnis, dass Haustiere in unserem Haus nicht erlaubt sind
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Belegungsvertrages.