- Maria Einsiedel – Bildungshaus und Freizeiteinrichtung
Das Jugendhaus steht Vereinen, Verbänden und Institutionen aus
dem kirchlichen und nichtkirchlichen Bereich für Freizeit- und Bildungsaufenthalte zur Verfügung. - Aufsichtspflicht und Haftung
Der Beleger (Vertragspartner im Belegungsvertrag) haftet für alle Schäden, die von seiner Beleggruppe verursacht werden, soweit nicht ein einzelner Gast haftbar gemacht werden kann. Er sorgt auch für die notwendige Aufsichtspflicht bei minderjährigen Gästen. - Service des Hauses – Selbstversorgung
Unser Haus ist ein Vollverpflegerhaus, wir versorgen sie rundum. Selbstverpflegung ist, so lange das Jugendhaus mit einem Hygienekonzept zur Eindämmung des Covid 19 -Virus arbeiten muss, nicht möglich. Sollte das Hygienekonzept wegfallen, ist Selbstversorgung nur begrenzt und in Absprache mit der Hausleitung möglich. Dies gilt auch für die Getränkeselbstverpflegung. - Rücksicht nehmen
Es ist selbstverständlich, dass die Gäste aufeinander Rücksicht nehmen und die Einrichtungen des Hauses und Geländes rücksichtsvoll behandeln. - Einrichtungen des Hauses.
Alle Einrichtungen im Freizeitbereich des Hauses und der Außenanlagen stehen allen Beleggruppen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Allerdings sind sie, so lange es behördliche Auflagen zur Bekämpfung der Coronapandemie gibt, nur eingeschränkt nutzbar. Die Gruppen sprechen sich untereinander ab, sollte es zu zeitgleichen Nutzungswünschen kommen. - Alkoholkonsum
ist nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Das Mitbringen von sog. „Harten Alkoholika“ (Schnaps, Branntwein, …) ist verboten. - Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Gäste haben sich ab dann so zu verhalten, dass Personen, die schlafen möchten, nicht mehr gestört werden. - Wallfahrtsbereich
Der Bereich um die Wallfahrtskapelle ist Ruhebereich. Dort ist Spielen und laute Musik verboten. Bei Belegungen im Haus „Altes Kloster“ ist darauf zu achten, dass Gottesdienste in Kapelle und Pilgerhalle nicht gestört werden. - Essenszeiten
Unsere Essenszeiten sind:
08:00 Uhr – Frühstück
12:00 Uhr – Mittagessen
18:00 Uhr – Abendessen
18.30 Uhr – Abendessen Freitag
Nach rechtzeitiger Absprache mit der Küchenleitung sind Abweichungen bei Frühstück und Mittagessen in begrenztem Umfang möglich. - Anreise und Abreise
Die Anreisezeiten und Zimmerbelegungszeiten im Haus „St. Franziskus“ sind wie folgt:
Zimmerbelegung ab 14:00 Uhr, Zimmer-Check out bis 9.00 Uhr
Bei Anreise am Vormittag können die Tagungsräume ab 10:00 Uhr genutzt werden, bei Anreise am Nachmittag ab 14:00 Uhr.
Bei Abreise am Vormittag können die Tagungsräume bis 11.00 Uhr genutzt werden, bei Abreise am Nachmittag bis 16.00 Uhr.
Die Anreisezeiten und Zimmerbelegungszeiten im Haus „Altes Kloster“ sind wie folgt:
Zimmerbelegung bei Anreise, Zimmer-Check out bei Abreise
Bei Anreise am Vormittag kann das Haus ab 10:00 Uhr genutzt werden, bei Anreise am Nachmittag ab 15:00 Uhr.
Bei Abreise am Vormittag kann das Haus bis 11.00 Uhr genutzt werden, bei Abreise am Nachmittag bis 16.00 Uhr. Abweichungen sind vorher mit der Hausleitung abzusprechen und die An- und Abreisezeiten im Belegungsvertrag anzugeben. - Mithilfe der Gäste
So lange das Jugendhaus in Zeiten der Corona-Pandemie nur mit einem speziellen Hygienekonzept Gäste aufnehmen kann, entfallen altgewohnte, kleine Mithilfen der Gäste, in der ganzen Einrichtung gelten aber für alle Gäste die Vorschriften des Hygienekonzeptes in seiner jeweils gültigen Fassung. - Wenn ein Alarm kein Notfall ist
Sicherheitstechnische Einrichtungen, insbesondere die Brandmeldeanlagen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässig ausgelösten Fenster- oder Türalarmen stellen wir dem Beleger 50 Euro Aufwandsentschädigung in Rechnung. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässig ausgelösten Alarmen der Brandmeldeanlagen trägt der Verursacher die entstehenden Kosten für Personal- und Feuerwehreinsatz. Manipulationen an sicherheitstechnischen Einrichtungen werden zur Anzeige gebracht. - Wenn es mal klemmt im Haus
Für die Zeiten, in denen das Büro der Hausleitung und die Küche nicht besetzt sind, steht den Gästen eine Hausnotrufnummer zur Verfügung. Sie gewährleistet, dass bei Notfällen mit der Infrastruktur (Strom, Wasser, Heizung, …) des Hauses jemand zur Hilfe geholt werden kann. Diese Nummer und weitere Notrufnummern bekommt die jeweilige Gruppenleitung bei Ankunft ausgehändigt. - Befahren des Geländes
Auf dem Gelände darf nur zum Ein- und Ausladen geparkt und gefahren werden. Zum Parken stehen den Gästen Parkflächen beim Wallfahrtsgelände zur Verfügung. Bitte die Parkverbotsschilder für die Feuerwehrzufahrt beachten. - Verbindlichkeit
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Belegungsvertrages.